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Freitag, 4. April 2008

"Sie haben eine Benrachrichtigung auf 'Nachbarschaftspost.com' erhalten.":
Die neue dreiste Telefonabzocke

Das Telefon klingelt: "Sie haben eine Benachrichtigung auf 'Nachbarschaftspost.com' erhalten: Bitte gehen Sie auf www.nachbarschaftspost.com und geben Sie den Code ABC123 ein."
Wer in den letzten Wochen diesen Anweisungen folgte, wird sich sicherlich in den nächsten Tagen über Post von einem Inkassobüro und/oder Anwalt wundern:
Denn in dem Kleingedruckten wird einem eine 2-jährige Mitgliedschaft zu monatlich 9 Euro aufgeschwatzt.
Diese sollten sie auf keinen Fall zahlen!

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist Verbraucher aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Mahnschreiben von Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassobüros für angebliche Internetdienstleistungen grundsätzlich daraufhin überprüft werden müssen, ob der geltend gemachte Zahlungsanspruch überhaupt besteht.


Egal, ob Boris Hoeller aus Bonn, Olaf Tank aus Osnabrück oder neuerdings Katja Günther aus München: Briefe von diesen Rechtsanwälten sollten Verbraucher mit Vorsicht genießen und sich zunächst bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Denn meistens handelt es sich um die Geldforderungen für obskure Internetabzocker. Das gleiche gilt für dubiose Inkassobüros wie die Deutsche Inkassostelle in Eschborn.

Nach wie vor versuchen unseriöse Internetanbieter unbedarfte Surfer in Kostenfallen ins world wide web zu lotsen. Bereits im November 2007 sprach die Verbraucherzentrale von „Mafia-Methoden“, die sich im Internet breit machen. „Die Abzocke der User funktioniert hauptsächlich auch deshalb, weil einige dreiste Rechtsanwälte und Inkassobüros gemeinsame Sache mit den Internetgaunern machen“, meint Petra Kristandt von der Verbraucherzentrale. Über seriös erscheinende Schreiben sollen Verbraucher eingeschüchtert und beispielsweise mit Drohungen eines Schufa-Eintrags oder durch Übersendung eines ausgefüllten vermeintlichen Mahnbescheides zur Zahlung aufgefordert werden.

Tipp: Verbraucher sollten keinesfalls bezahlen und sich mithilfe von Musterbriefen wehren. Infos dazu gibt es auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link300682A.html - zum Beispiel das kostenlose Faltblatt „Knete oder Knast – Tipps gegen Internetabzocker“, das sich vor allem an Jugendliche unter 18 Jahren wendet. Einen Musterbrief, wie Eltern minderjähriger Kinder auf Rechnungen oder Mahnungen reagieren können, findet sich im vorgenannten Link ebenfalls.


Quellen:
Verbraucherzentrale Niedersachsen
AntiAbzocke.NET (SEHR umfangreich)
Intern.DE

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