Wer in Flensburg 18 oder mehr Punkte hat, muss diesen nicht gleich abgeben: Die Maßnahme muss vorher angekündigt werden.Dies gilt auch, wenn ein bereits verwarnter Autofahrer nach einem Punkteabbau den "Verwarnungsbereich" von 14 bis 17 Punkten unterschritten und nach einem weiteren Delikt erneut erreicht hat --
Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und gab damit der Beschwerde eines Autofahrers recht.
Wenn jemand 14 bis 17 Punkte erreiche, müsse er ein jedes Mal erneut verwarnt werden, entschieden die Richter.
Quellen:
N-TV
Mittwoch, 9. April 2008
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