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Donnerstag, 22. Mai 2014

Wenn Klarmobil 2x abbucht: Die "Kontopflegegebühr"



Seit einiger Zeit berichten etliche Anwender im Internet, dass Firma Klarmobil bei Ihnen auf den Konten "herumbucht": Bereits vor Jahren soll Klarmobil seine AGB geändert haben und nun eine "Nicht-Nutzungsgebühr" von den Kunden verlangen; das hätte man doch per Newsletter mitgeteilt und somit eine großzügige Einspruchsfrist eingeräumt.
Man habe einfach nur in den letzten Jahren vergessen, diese abzubuchen; aber seit dem 01.01.2014 würde das aber nun konsequent nachgeholt.

Auch ich selbst staunte nicht schlecht als ich vor Wochen eine Rechnungs-eMail von Klarmobil erhielt: Dort sollte ich nun ebenfalls für die letzten Monate der "Nichtnutzung" bezahlen: für eine Karte, die derweil schon seit Jahren nicht mehr in Nutzung war.
Ganz freizügig und ohne SEPA-Mandat wurde einfach parallel zur Rechnungsstellung von meinem Bankkonto abgebucht.
Ein Griff zum Kundentelefon der Bank: Als ich die Worte "Stornierung einer Buchung" ausgesprochen hatte, fragte mich der Banking-Mitarbeiter ganz unverblümt, ob es um die Abbuchung der Rechnung von Klarmobil gehen würde: Anscheinend war ich da wohl nicht der erste Anrufer.

Ich sendete ein Fax mit Fristsetzung an alle mir bekannten Rufnummern von Klarmobil wo ich diese Geschäftsgebaren anging; zudem doch einmal um die Nennung der AGB bitten würde und wann diese mir zugegangen sein sollten; denn ich besitze eine Kopie aller Posteingänge bis rückwirkend in das Jahr 2002.
Zudem war und bin ich mir ganz sicher, dass die mir vorgelegten AGB keine "Nicht-Nutzungsgebühr" enthielten: So etwas würde ich nicht unterschreiben.
Ausdrücklich entzog ich jegliche Erlaubnis zur Buchung von meinem Bankkonto.

Erst nach Wochen und einem weiteren Einschreiben an den Vorstand antwortete Klarmobil:
Alles ein unglücklicher technischer Fehler - alles ein Versehen - Pardon. Man habe das Konto ausgeglichen und den Vertrag gekündigt; man habe ja kein Interesse mehr an der Fortführung.
Weiterhin bedankte man sich für die Rückgabe der Rufnummer um diese wieder im Pool aufzunehmen und verkaufen zu können, oder man solle 9,95 Euro für den Transfer zum neuen Anbieter bezahlen.

Gestern erhielt ich erneut eine eMail: "Klarmobil: Neue Rechnung".
Erneut wurde ein Euro für eine Nichtnutzung in Rechnung gestellt, die in den nächsten Tagen abgebucht werden soll...


Mein persönlicher Tipp: Senden Sie ein Fax und ein Einwurfeinschreiben an den Kundenservice und widersprechen Sie jeglichen Abbuchungen. Etliche Gerichte haben ohnehin einer "Nicht-Nutzungs-Gebühr" eine Absage erteilt. Zudem dürfte einer ersten Einschätzung nach die Änderung der AGBs via eMail keinen Bestand haben: Der BGH hat bereits 2007 (Urteil vom 11. 10. 2007, Az. BGH III ZR 63/07) darauf hingewiesen, dass essenzielle Vertragsbestandteile nicht per AGB-Änderung zu Lasten des Kunden verändert werden können. Zudem müssten solche Änderungen in Schriftform erfolgen - und eine eMail dürfte dazu wohl nicht gehören.
Bewahren Sie also ihren Faxnachweis und Einschreibennachweis auf - und suchen Sie bei dem nächsten Versuch einer Abbuchung einen Anwalt auf und erstatten Sie Strafanzeige; denn anscheinend handelt es sich hier um keine technischen bedauerlichen Einzelfälle, sondern um den ganz gezielten massenhaften Versuch so viele alte Handynummern wie möglich zurück zu bekommen und neu zu verkaufen; und nicht zahlende Kunden los zu werden.

So nicht, Klarmobil!


                           

Freitag, 23. September 2011

Vorsicht: Nepp im Briefkasten
"Wichtige Paket-Zustellungs-Mitteilung"

Kaum ist bei Gewerbetreibenden die "Gewerbeauskunft Zentrale" bekannt, legt nun die "GP Health Products B.V. " aus Düsseldorf nach.
Diese verteilt Mitteilungskarten im Stil der Postlieferunternehmen in die Briefkästen: Man möchte angeblich ein Paket in Größe von "30 mal 21 mal 17 Zentimeter" ausliefern und benötigt dafür nur noch eine Adresse und weitere Kundendaten.....
Ein Paketservice der nicht weiss, an wen er liefern soll... wo gibt es denn soetwas?

Der Trick ist einfach: Man möchte Sie lediglich auf eine Webseite locken, damit sie dort Ihre Daten für die Zusendung eines Werbegeschenks hinterlassen, wenn dieses dann überhaupt ankommt.

Wie immer bleibt hier der übliche Rat:  Benutzen Sie die "Schnellfax-Taste" am Papier-Reisswolf....

Freitag, 16. September 2011

Vorsicht Falle!
Heute: "Gewerbeauskunft Zentrale"

Viele Gewerbetreibende kennen das Problem:
Kaum ist der Handelsregister- oder ein Eintrag in den Gelben Seiten erfolgt, sind auch schon die ersten Schreiben im Briefkasten.
Und diese sind sehr einfallsreich:
Aktuell findet sich oft wieder die "Gewerbeauskunft Zentrale" dabei, die in einem vorausgefüllten Schreiben mit halbamtlichen Anschein dazu auffordert, die Adressdaten zu überprüfen.
Von "Diese Schreiben ist ihnen bereits am 08.08.2011 zugegangen!" ist dort die Rede - Eile scheint also geboten.

Schnell eine Unterschrift drauf und zurück schicken an die kostenlose 0800-Faxnummer - und ... STOP ...
Denn sonst zahlen Sie für einen Eintrag in ein "Internet-Branchenbuch" 569,06 Euro jährlich...

Sollten Sie so ein Schreiben erhalten, nutzen Sie die Ganz-Schnell-Fax-Taste an ihrem Papier-Reiswolf.

Sie haben noch keinen Aktenvernichter?
Die Anschaffung lohnt sich: Sie sparen 569,06 Euro, Zeit und Arbeit in keinen 4 Sekunden;
ganz steuerfrei ist er obendrei.

Das soll ihnen erst mal jemand nach machen!


Donnerstag, 26. Mai 2011

"Keine Angst- wir machen nur eine Umfrage."

Die Verbraucherzentrale warnt vor einem neuen Trick von Zeitungsdrückerkolonnen, den auch wir in den Fussgängerzonen des Ruhrgebiets nachverfolgen konnten:
Geworben wird für eine kostenlose Zeitschrift, die von arbeitslosen und obdachlosen Jugendlichen erstellt würde - ähnlich wie z.B. die (durchaus seriöse) Obdachlosenzeitung "Bruno".
Das jugendliche Zeitungsformat soll durch die Werbesponsoren finanziert sein und muss angeblich lediglich verteilt werden. Dadurch bekommen die Jugendlichen Geld und sogar Ausbildungsplätze - so wird es zumindest versprochen.
Was man selbst dazu beitragen soll? Man soll regelmäßig Bescheid geben, ob die Zeitung auch im Briefkasten ankommt. Dafür soll man dann ein Formular mit der Adresse ausfüllen und unterschreiben -
und schon ist es passiert:
Mit der Unterschrift bestätigt man ein Abonement von um die 190 Euro.
(weiter lesen)

Samstag, 7. Mai 2011

Vorsicht bei Produkten aus den USA:
Multiresistente Bakterien in Fleischprodukten etc.

In den USA wüten derweil Multiresistente Bakterien in den Nahrungsmitteln - das machte das Translation Genomics Research Institute (TGen) in einer Studie aus.
Dieses führt routinemäßig Proben an Fleisch in den USA durch; dabei wurde besonders oft Staphylococcus Aureus immer wieder gefunden. Dieser hat oft gegen mehr als 3 Antibiotika Resistenzen entwickelt.

Quelle: Telepolis

Donnerstag, 7. April 2011

Vorsicht Sonnencreme

In vielen Sollenschutmitteln sind Oxybenzone enthalten - und diese scheinen allergiefördernd und krebserergend zu wirken. Ausgerechnet diesen Stoff trägt man auf die Haut auf, durch die er zusätzlich in den Organismus augenommen wird; und obendrein schädigt dann die Sonneneinstrahlung das Gewebe.

Achten Sie das nächste mal etwas genauer auf ihre Kosmetik und suchen Sie in den Inhaltsstoffen nach:
AHA, BHA, DMDM Hydantoin,
Fragrance,   Ceteareth,   Triclosan,
Oxybenzone,   Triethanolamine, Hydroquinone
Latic Acid, Glycolic Acid
Wie immer gilt: Die Dosis macht das Gift -
Doch ggf. ist es gesünder ein alternatives Produkt zu nutzen.

Freitag, 19. November 2010

Vorsicht Vertragslaufzeit!

1&1-Werbung von www.1und1.com
Wer einen DSL-Anschluss für zwei Jahre abschliest und in dieser Zeit an einen Ort zieht, an dem kein DSL besteht, muss ggf. weiterhin seine Gebühren bezahlen;
Das entschied nun der BGH in einem Rechtsstreit zwischen dem Anbieter 1und1 und einer Privatperson.
Es besteht nicht unbedingt ein Sonderkündigungsrecht.


Der §313 Abs. 3 BGB greift bei einem Umzug ggf. nicht, daher es sich dabei nicht automatisch um einen "unverschuldeten" Vorgang handeln müsse.

 "Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar."

Die gefällte Entscheidung des BGH ist allerdings in juristischen Kreisen mehr als nur umstritten.


Wer also einen neuen Vertrag abschließt sollte sich genau überlegen, ob er die nächsten Jahre an seinem Wohnort verbleibt.

Quelle: BGH

Samstag, 21. August 2010

Wenn "Computerfachmänner" lange Finger beim Kunden machen

 Wie weit so genannte "Computer'fachmänner'" gehen, um an das Geld ihrer Kunden zu kommen, das zeigte nun ein Fall in Köln:
Dort bereicherte sich ein 24-Jähriger an seinen Kunden, in dem er diverse Kunden-Kennwörter für sich kopierte.
Er verkaufte z.B. auf dem Namen seiner Kunden Waren bei eBay, die er garnicht besaß und heimste das Geld ein.
Einer Firma klaute er die Homepage samt der eMail-Konten und wollte 1000 Euro dafür erpressen, die Website wieder zurück zu geben.

So setzte sich sein Weg fort, bis er nun vor dem Richter endete.

Geben Sie grundsätzlich bitte immer nur die Kennwörter an einen "Computerfachmann" heraus, die grade benötigt werden - und ändern Sie die Kennwörter anschließend.
Sollten sie die Kennwörter nicht selbst ändern können, bestehen sie auf eine neue Kennwortvergabe:
Die Hälfte des Kennworts gibt der Techniker, die andere Hälfte geben SIE ein.

Quelle:
Kölner Stadtanzeiger

Freitag, 16. Juli 2010

Online gekauft und zurück geschickt?
Dann gibt es auch das Porto zurück.




Der Bundesgerichtshof hat am 07.07.2010 ein neues Urteil zu Gunsten der Kunden erlassen: Sendet ein Kunde seine online bestellten Waren im Sinne des Fernabsatzgesetzes zurück, so hat er vollen Anspruch auf die geleisteten Portokosten für die Hinsendung. ( Aktzenzeichen VIII ZR 268/07 )
Lediglich auf der Rücksendung bleibt der Kunde meist sitzen.
Ähnlich hatte bereits der EU-Gerichtshof unter Aktzenzeichen C-511/08 entschieden.

Donnerstag, 24. Juni 2010

3-2-1 - deins: Widerrufsrecht bei Online-Auktionshäusern ändert sich

Wie lange gilt der Widerruf bei einem Online-Kauf? Wie lange können Sie einen Artikel zurück geben? Einen Monat?
Nein - nicht so ganz.

Seit dem 11.06.2010 gilt das veränderte "Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts", was den Widerruf bei Online-Geschäftsabschlüssen auf 14 Tage verkürzt, in sofern der Anbieter direkt bei Abschluss die Widerrufsbelehrung per eMail zustellt.
Wenn Sie also demnächst mal etwas bei eBay.de , hood.de , azubo.de , amazon.de einkaufen - obacht!
Sie haben nur noch 14 Tage Zeit.

Quellen:
RehmoBlog
Bundesministerium der Justiz

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