Die Themo Müller GmbH & Co. KG, bekannt mit den Marken "Müller" "Weihenstephan" "Sachsenmilch", unterlag in einem Rechtsstreit mit Greenpeace vor dem BGH.Dieser Streit zog sich derweil über Monate und Jahre hinweg;
Bezeichnete Greenpeace die Müllermilch als Gen-Milch, so sah Müller das ganz anders: So hatte das Landgericht zuletzt entschieden, dass zwar der Begriff "Gen-Milch" benutzt werden dürfe, aber Greenpeace darauf hinweisen müsse, dass die Milch selbst nicht gentechnisch verändert worden sei:
Denn "nur" das Futtermittel sei gentechnisch verändert worden.
Das BGH sah die Sachlage glücklicher Weise etwas genauer und anders:
Unerheblich ist, ob sich die betroffene Milch in ihrer Beschaffenheit von Milch unterscheidet, bei deren Herstellungsprozess auf den Einsatz von Verfahren zur gentechnischen Veränderung verzichtet wurde und ob genmanipulierte DNA aus Futtermitteln nach wissenschaftlicher Erkenntnis in die Milch übergehen kann.
Denn selbst wenn ein Einfluss der angewandten Verfahren auf die Beschaffenheit von Milch und Milchprodukten nicht besteht oder nicht nachweisbar ist, weist der Begriff "Gen-Milch" aus sich heraus keinen unwahren konkreten Tatsachenkern auf. Es kann nämlich ein allerdings weit verstandener Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Verfahren zur gentechnischen Veränderung und dem Produkt schon darin gesehen werden kann, dass ein solches Verfahren im Produktionsprozess zur Anwendung kommt. Die daran von Greenpeace geäußerte Kritik muss die Klägerin hinnehmen.
Freitag, 18. April 2008
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