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und während ich eine Rechnung ausdrucke und als PDF speichere geht mir die aktuelle Gesetzgebung durch den Kopf:
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hatte der Gesetzgeber die elektronische Rechnung mit der klassischen Papierrechnung gleichgesetzt - bis dahin galt die Pflicht zur Verwendung der elektronischen Signatur, wenn man die Rechnungen umsatzsteuerrechtlich nutzen wollte.
Doch jetzt gelten "nur" noch die Grundbedingungen:
- Unveränderlichkeit
- Nachweis der Rechnungsherkunft
Ehm.... Zahnschmerzen....!
Also ganz ehrlich... wie soll das denn gehen....?!
Eine digitale Signatur (eine digitale Unterschrift) muss her - auch wenn diese "freiwillig" ist, ist diese wohl das einzige ordentliche Mittel, um die Rahmenbedingen zu gewährleisten.
Gesagt, überlegt, getan - und ein ganzer Tag war um.