Die Debatte um GEZ-Gebühren ist mehr oder weniger entschieden - der rechtliche Rahmen aber sicherlich noch nicht:
Um die verschiedenen Haushalte auch gebührentechnisch zu erfassen, möchte die GEZ Zugriff auf die Meldeämter.
Somit entsteht zu dem riesigen Datenpool den die GEZ ohnehin schon fragwürdiger Weise hortet ein "GEZ-Bundesmelderegister".
Genau so ein Bundesregister wurde bisher vom Bundesverfassungsgericht zurück gewiesen.
Natürlich argumentiert man auch hier mit der "Zweckbindung" -
doch dieses alte Lied hörte man auch bei der Nutzung der Mautdaten:
Derweil haben die Geheimdienste, die Polizei und andere Zugriff darauf -- ganz verdachtslos -- rein Vorsorglich...
Die GEZ hat natürlich keine Datenschutzbedenken und sieht ihre Absichten als "gesetzlich legitimiert" an.
Um die verschiedenen Haushalte auch gebührentechnisch zu erfassen, möchte die GEZ Zugriff auf die Meldeämter.
Somit entsteht zu dem riesigen Datenpool den die GEZ ohnehin schon fragwürdiger Weise hortet ein "GEZ-Bundesmelderegister".
Genau so ein Bundesregister wurde bisher vom Bundesverfassungsgericht zurück gewiesen.
Natürlich argumentiert man auch hier mit der "Zweckbindung" -
doch dieses alte Lied hörte man auch bei der Nutzung der Mautdaten:
Derweil haben die Geheimdienste, die Polizei und andere Zugriff darauf -- ganz verdachtslos -- rein Vorsorglich...
Die GEZ hat natürlich keine Datenschutzbedenken und sieht ihre Absichten als "gesetzlich legitimiert" an.