Wie weit darf Meinungäußerung gehen?
Wie weit darf man die sexuelle Präferenz der Benutzer einschränken?
Das sind Fragen, die sich aktuell viele Kunden der Deutschen Telekom AG stellen:
Diese sperrt neuerdings nicht "nur" rechtsradikale Webseiten wie die der NPD -
sie filtert nun an den Hotspots in den Bahnhöfen, bei McDonalds, Holliday Inn, im ICE, an
Flughäfen, an Messen und anderen zentralen Zugangspunkten das
homosexuelle Kontaktportal "Gayromeo"; und das, wo diese Seite nicht einmal auf der Liste der jugendgefährdenden Medien auftaucht und nicht einmal von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia beanstandet wird.
Interessantes Detail: Die Vorstandsvorsitzende der FSM (Freiwilligen Selbstkontrolle
Multimedia Dienste Anbieter e.V.), Rechtsanwältin Gabriele Schmeichel,
ist gleichzeitig auch Jugendschutzbeauftragte der Deutschen Telekom AG.
Der FSM macht sich tendentiell für stärkere Zugangskontrollen in
Online-Medien stark.
Ganz zufälliger Weise betreibt die Deutsche Telekom AG selbst so ein Identifizierungssystem: NetGate.
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Dienstag, 11. Oktober 2011
Sonntag, 15. Mai 2011
EU: Homosexuelle haben gleiche Rentenansprüche
Der EU-Gerichtshof bestätigte gleiche Rentenansprüche für homosexuelle Partner.
Schade allerdings, dass in Bayern Menschen mit homosexuellen Neigungen noch immer auf dem Amtsgericht "verpartnern" müssen...
Quelle: Stern
Schade allerdings, dass in Bayern Menschen mit homosexuellen Neigungen noch immer auf dem Amtsgericht "verpartnern" müssen...
Quelle: Stern
Dienstag, 25. Januar 2011
Karlsruhe: Transsexuelle dürfen auch ohne Geschlechtsumwandlung heiraten
Bisher gab es eine sehr "eigenartige" Lücke in der deutschen Rechtssprechung: So durften hetero- und homosexuelle Paare heiraten, doch Menschen mit transsexuellen Neigungen durfte keine Ehelichung vorgenommen werden. Hier herrschte die einschlägige Amtsauffassung, dass das Geschlecht bereits angeglichen sein müsse, bevor die Ehelichung vollzogen werden dürfe.
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe räumte mit dieser Praxis auf: Egal ob männlein, weiblein, gefühlt wie männlein, gefühlt wie männlein, oder umoperiert in welche Richtung auch immer:
Liebe verdient respekt -
Heiraten darf jeder.
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe räumte mit dieser Praxis auf: Egal ob männlein, weiblein, gefühlt wie männlein, gefühlt wie männlein, oder umoperiert in welche Richtung auch immer:
Liebe verdient respekt -
Heiraten darf jeder.
Freitag, 29. Oktober 2010
FDP gegen steuerlich gleich gestellte homosexuele Partnerschaften
Verwunderlich -
Der Bundestag stimmte gestern über die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften. Dass besonders die Regierungsparteien CDU und FDP davon "not amused" sein würden, war abzusehen.
Doch ausgerechnet Guido Westerwelle stimmte ebenfalls dagegen.
Da die FDP vor den Wahlen besonders bei homosexuellen Studenten auf Stimmenfang war, dürfte man sich nun endlich auch dieses Klientel vergrault haben.
Selbst Schuld --- für beide Seiten.
Quelle: Volker Beck / Bundestag 28.10.2010, Namentliche Abstimmung Nr. 34
Der Bundestag stimmte gestern über die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften. Dass besonders die Regierungsparteien CDU und FDP davon "not amused" sein würden, war abzusehen.
Doch ausgerechnet Guido Westerwelle stimmte ebenfalls dagegen.
Da die FDP vor den Wahlen besonders bei homosexuellen Studenten auf Stimmenfang war, dürfte man sich nun endlich auch dieses Klientel vergrault haben.
Selbst Schuld --- für beide Seiten.
Quelle: Volker Beck / Bundestag 28.10.2010, Namentliche Abstimmung Nr. 34
Labels:
Bundestag,
FDP,
Gleichberechtigung,
Homosexualität
Donnerstag, 19. August 2010
Witwerrente auch für homosexuelle
Man könnte lächeln, wenn der Hintergrund nicht so traurig wäre: Homosexuelle Witwer haben nun eindlich auch ein Anrecht auf die Hinterbliebenenrente.
Ein Witwer klagte sich durch die Instanzen, weil ihm die Hinterbliebenenrente für seinen verstorbenen Partner nicht gezahlt wurde, da dieser Fall nicht in Satzung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes vorgesehen war.
Quelle: BGH IV ZR 16/09
Samstag, 31. Juli 2010
Sonderabgabe für homosexuelle Verpartnerungen
Schwule und Lesben sollten längst die gleichen Rechte haben - so denkt man.
Doch schön wär's...
In Baden-Wüttemberg zahlen homosexuelle für ihre Verpartnerung 300 Euro.
Ein heterosexuelles Paar zahlt lediglich 40 Euro - also ca. ein siebtel.
Warum? Das CDU-geführte Innenministerium möchte als einziges Bundesland nicht, dass homosexuelle auf dem Standesamt verpartnern, sondern in den Hinterzimmern der Landratsämter -
Und diese Mehrkosten wälzt man dementsprechend ab.
Quelle:
TAZ
Doch schön wär's...
In Baden-Wüttemberg zahlen homosexuelle für ihre Verpartnerung 300 Euro.
Ein heterosexuelles Paar zahlt lediglich 40 Euro - also ca. ein siebtel.
Warum? Das CDU-geführte Innenministerium möchte als einziges Bundesland nicht, dass homosexuelle auf dem Standesamt verpartnern, sondern in den Hinterzimmern der Landratsämter -
Und diese Mehrkosten wälzt man dementsprechend ab.
Quelle:
TAZ
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