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Montag, 2. Januar 2012

Einkommen + Zuschuss - GEZ < Hartz IV ?

Zu viel GEZahlt?
Über die Frage, ob ein minderverdienender mit Zuschüssen des Arbeitsamtes die GEZ-Gebühren bezahlen muss, wenn er unterm Strich damit weniger als Hartz IV verdient, darüber urteilte das Bundesverfassungsgericht und erteilte der GEZ eine strickte Abfuhr. Auch das Argument der GEZ, dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei, ließ man nicht gelten.

Lautet also bei Ihnen die Formel "Einkommen - GEZ < Hartz IV", so haben sie sehr gute Chancen vor einem Gericht.

Urteil:
Pressemitteilung Nr. 84/2011 vom 22. Dezember 2011

Montag, 15. November 2010

Das GEZ-Bundesmelderegister

Die Debatte um GEZ-Gebühren ist mehr oder weniger entschieden - der rechtliche Rahmen aber sicherlich noch nicht:
Um die verschiedenen Haushalte auch gebührentechnisch zu erfassen, möchte die GEZ Zugriff auf die Meldeämter.
Somit entsteht zu dem riesigen Datenpool den die GEZ ohnehin schon fragwürdiger Weise hortet ein "GEZ-Bundesmelderegister".

Genau so ein Bundesregister wurde bisher vom Bundesverfassungsgericht zurück gewiesen.

Natürlich argumentiert man auch hier mit der "Zweckbindung" -
doch dieses alte Lied hörte man auch bei der Nutzung der Mautdaten:
Derweil haben die Geheimdienste, die Polizei und andere Zugriff darauf -- ganz verdachtslos -- rein Vorsorglich...

Die GEZ hat natürlich keine Datenschutzbedenken und sieht ihre Absichten als "gesetzlich legitimiert" an.

Mittwoch, 1. September 2010

Straße zur Gebührenfreiheit:
Sixt klagt gegen die GEZ-Gebühr

Sixt will nun eine Verfassungsklage gegen die GEZ-Gebühr einreichen: Diese wendet sich besonders gegen die geplante Erhöhung der Abgabe für Radios in gewerblich genutzten Fahrzeugen.

Am 2013 sollen für jeden Haushalt und für jede Betriebsstätte gebühren erhoben werden -
unabhängig ob ein Radio oder ein Fernsehen betrieben werden.

Schon heute ist fraglich, ob die öffentlich rechtlichen Sender ihrer Aufgabe der "Grundinformation" überhaupt noch korrekt nachkommen:
Das Bildungsangebot ist noch immer mager und "Fussball" sowie "Schlagerhits" sind sicherlich nicht Informationen, mit denen eine Allgemeinheit im Sinne der demokratischen Grundordnung versorgt sein muss.

Bildende Sender wie Arte beziehen unter Geldmangel ihre Berichte von Ihren Partnersendern sowie idealistischen Reportern, die ihr Material verschenken.
Bildungsangebote wie Schulfernsehen (z.B. der Telekolleg) sind bis heute nicht im Internet hertunter zu laden.
Anstatt dessen fangen derweil immer mehr private Personen als auch Sender an, ihr Informationsangebot kostenlos ins Internet zu stellen.

Quelle: RP-Online

Montag, 19. April 2010

GEZ gegen Maredo:
Wenn der Jäger zum gejagten wird

Die GEZ wollte von Steakhaus Maredo GEZ-Gebühren  für die Registrierkassen eintreiben -
doch Maredo wehrte sich juristisch dagegen.
Laut IT-Administration kann dort schließlich keiner der Angestellten im Internet surfen und die PCs sind lediglich via Internet verbunden.

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