Der BGH sprach ein ungewohnt deutliches Urteil zum Thema "Darf ich über das Umgehen eines Kopierschutzes berichten?": "JA".
Seit Jahren kämpfte der Heise-Verlag mit der Content-Industrie, die immer wieder Berichte auf Heise abmahnte, die z.B. auf Seiten der Firma SlySoft und z.B. deren Produkte wie "AnyDVD" verwiesen, um zu erklären wie sich eine Sicherheitskopie der eigens gekauften Software anzufertigen lässt - ob dieses nun erlaubt ist, oder auch nicht.
Der BGH sieht in einem Link eine Fussnote, die dem Leser eines Berichtes erlaubt, sich weitere Informationen zu einem Thema zu beschaffen. Ein Link ist somit auf das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit gedeckt.
Weitergehend ist ein Bericht mit Fussnote eindeutig durch die Pressefreiheit geschützt: "Auch wenn in dem Presseartikel ein Link zu (einem) rechtswidrigen Angebot führt, werde dies vom Recht auf die freie Berichterstattung bedeckt." [...]
Quelle: Welt Online
Posts mit dem Label Copyright werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Copyright werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Freitag, 29. April 2011
Dienstag, 8. März 2011
Türkei sperrt Blogger.com
Die Türkei hat mal wieder zu geschlagen -
hier nutzt man regelmäßig Websperren, um z.B. regierungskritische Blogs ("Tagebücher") von der Öffentlichkeit abzuschirmen. Aktuell hat es die Google-Plattform "Blogger.com" getroffen. Aber nicht wegen kritischer Berichterstattung, Beleidigung des Glaubens oder ähnlichem - sondern wegen banalem Fussball.
Eine TV-Firma ließ per Gerichtsurteil Blogger sperren, weil Sie die Rechte an der übertragung der türkischen Liga-Fussballspiele erworben hat, die man dort nur noch gegen recht hohe PayTV-Gebebühren ansehen kann.
Finfige Fans stellten nun also minimierte Live-Videos ins Netz.
Der Schritt ist vergleichbar als würde man ganz GMX.de oder ganz WEB.de abschalten, weil ein Kunde unerlaubter Weise Videos gemailt hat.
hier nutzt man regelmäßig Websperren, um z.B. regierungskritische Blogs ("Tagebücher") von der Öffentlichkeit abzuschirmen. Aktuell hat es die Google-Plattform "Blogger.com" getroffen. Aber nicht wegen kritischer Berichterstattung, Beleidigung des Glaubens oder ähnlichem - sondern wegen banalem Fussball.
Eine TV-Firma ließ per Gerichtsurteil Blogger sperren, weil Sie die Rechte an der übertragung der türkischen Liga-Fussballspiele erworben hat, die man dort nur noch gegen recht hohe PayTV-Gebebühren ansehen kann.
Finfige Fans stellten nun also minimierte Live-Videos ins Netz.
Der Schritt ist vergleichbar als würde man ganz GMX.de oder ganz WEB.de abschalten, weil ein Kunde unerlaubter Weise Videos gemailt hat.
Labels:
Copyright,
Internet-Zensur,
Türkei,
Websperren
Mittwoch, 17. November 2010
GEMA will erneut bei Kindergärten Geld verdienen
Schon vor einigen Wochen berichteten wir über das neue dubiose Geschäftsmodell der GEMA, bei dem in Kindergärten für Kinderlieder kassiert wird. Wie weit das nun geht, zeigt ein bericht von DerWesten.DE:
Für 500 Kopien Kinderlieder möchte die Gema 56 Euro Gebühren, für 20 000 Kopien 2.224 Euro eintreiben.
Die Kinder bekommen nun also keine Liederzettel für St. Martin und andere Feste nach Hause ---
das ist nun einfach zu teuer.
Auch auf YouTube will die GEMA nun ca. 600 Musikstücke löschen.
Ob man sich mit solchen Aktionen Freunde macht, sei dahin gestellt.
Auch das Rechtsverständnis der "Generation eMule" wird man damit sicherlich nicht aufpolieren -
Ganz im Gegenteil.
Für 500 Kopien Kinderlieder möchte die Gema 56 Euro Gebühren, für 20 000 Kopien 2.224 Euro eintreiben.
Die Kinder bekommen nun also keine Liederzettel für St. Martin und andere Feste nach Hause ---
das ist nun einfach zu teuer.
Auch auf YouTube will die GEMA nun ca. 600 Musikstücke löschen.
Ob man sich mit solchen Aktionen Freunde macht, sei dahin gestellt.
Auch das Rechtsverständnis der "Generation eMule" wird man damit sicherlich nicht aufpolieren -
Ganz im Gegenteil.
Sonntag, 24. Oktober 2010
Abzocke durch die GEMA:
Kindergärten erhalten Rechnungen
Die GEMA verschickt derzeit verstärkt Gebührenrechnungen an Kindergärten: ErzieherInnen hatten für die Kinder deutschsprachige Liedtexte am PC getippt und ausgedruckt - was die GEMA als die Nutzung ihrer geschützten Rechte ansieht.
Aktuell werden dafür über 50 Euro fällig.
Auf BR3 finden Sie in der Mediathek die Reportage zum Thema.
Aktuell werden dafür über 50 Euro fällig.
Auf BR3 finden Sie in der Mediathek die Reportage zum Thema.
Sonntag, 19. September 2010
Copyrightwahn in den USA:
Gekauft, und doch nicht deins
In den USA bestätigte das Bundesberufungsgericht das Verbot des Weiterverkaufs von Software: Wer in den USA eine Software kauft, erwirbt lediglich deren Nutzungsrecht -
Verkaufen darf er sie nicht.
Wenn Papa z.B. eine Windows7-Lizens kauft und diese zu Weihnachten an den Sohn verschenken will, hat er Pech gehabt; die Lizensierung wird nicht auf den Sohn übertragen -
Es sei denn, der Hersteller ist so "nett" und gewährt ihm die Bitte.
Quelle: Wired.com
Labels:
Copyright,
First Sale Doctrine,
Lizensrecht,
Patentrecht
Abonnieren
Posts (Atom)