Das Europäische Patentamt lehnte so grade Patente auf biologische Verfahren zur Kreuzung von Pflanzen grundsätzlich ab; ausgerechnet, weil der Konzern Unilever Einspruch gegen das Patent eine niederländischen Konkurrenten einlegte.
Das so genannte "Eragrostis Tef Mehl"-Patent wurde allerdings auch weiter bestätigt: Die jahrtausende alte äthiopische Pflanze soll somit nur gegen Lizensgebühren zu Mehl verarbeitet werden dürfen.
Eigenartigt ist, dass dieses Patent nicht als "Trivial-Patent" abgelehnt worden ist, denn die Pflanze wird ebenfalls schon seit Jahrtausenden getrocknet und mit Mahlsteinen zu Mehl verarbeitet.
Die Begründung der Beschwerdekammer steht allerdings noch aus; somit ist hier zumindest noch ein kleiner Hoffnungsschimmer in Sicht.
Quelle: TopAgrar.com
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Samstag, 18. Dezember 2010
Sonntag, 19. September 2010
Copyrightwahn in den USA:
Gekauft, und doch nicht deins
In den USA bestätigte das Bundesberufungsgericht das Verbot des Weiterverkaufs von Software: Wer in den USA eine Software kauft, erwirbt lediglich deren Nutzungsrecht -
Verkaufen darf er sie nicht.
Wenn Papa z.B. eine Windows7-Lizens kauft und diese zu Weihnachten an den Sohn verschenken will, hat er Pech gehabt; die Lizensierung wird nicht auf den Sohn übertragen -
Es sei denn, der Hersteller ist so "nett" und gewährt ihm die Bitte.
Quelle: Wired.com
Labels:
Copyright,
First Sale Doctrine,
Lizensrecht,
Patentrecht
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