Der BGH sprach ein ungewohnt deutliches Urteil zum Thema "Darf ich über das Umgehen eines Kopierschutzes berichten?": "JA".
Seit Jahren kämpfte der Heise-Verlag mit der Content-Industrie, die immer wieder Berichte auf Heise abmahnte, die z.B. auf Seiten der Firma SlySoft und z.B. deren Produkte wie "AnyDVD" verwiesen, um zu erklären wie sich eine Sicherheitskopie der eigens gekauften Software anzufertigen lässt - ob dieses nun erlaubt ist, oder auch nicht.
Der BGH sieht in einem Link eine Fussnote, die dem Leser eines Berichtes erlaubt, sich weitere Informationen zu einem Thema zu beschaffen. Ein Link ist somit auf das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit gedeckt.
Weitergehend ist ein Bericht mit Fussnote eindeutig durch die Pressefreiheit geschützt: "Auch wenn in dem Presseartikel ein Link zu (einem) rechtswidrigen Angebot führt, werde dies vom Recht auf die freie Berichterstattung bedeckt." [...]
Quelle: Welt Online
Posts mit dem Label Kopierschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Kopierschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Freitag, 29. April 2011
Abonnieren
Posts (Atom)