Wie weit darf Meinungäußerung gehen?
Wie weit darf man die sexuelle Präferenz der Benutzer einschränken?
Das sind Fragen, die sich aktuell viele Kunden der Deutschen Telekom AG stellen:
Diese sperrt neuerdings nicht "nur" rechtsradikale Webseiten wie die der NPD -
sie filtert nun an den Hotspots in den Bahnhöfen, bei McDonalds, Holliday Inn, im ICE, an
Flughäfen, an Messen und anderen zentralen Zugangspunkten das
homosexuelle Kontaktportal "Gayromeo"; und das, wo diese Seite nicht einmal auf der Liste der jugendgefährdenden Medien auftaucht und nicht einmal von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia beanstandet wird.
Interessantes Detail: Die Vorstandsvorsitzende der FSM (Freiwilligen Selbstkontrolle
Multimedia Dienste Anbieter e.V.), Rechtsanwältin Gabriele Schmeichel,
ist gleichzeitig auch Jugendschutzbeauftragte der Deutschen Telekom AG.
Der FSM macht sich tendentiell für stärkere Zugangskontrollen in
Online-Medien stark.
Ganz zufälliger Weise betreibt die Deutsche Telekom AG selbst so ein Identifizierungssystem: NetGate.
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Dienstag, 11. Oktober 2011
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