Bisher gab es eine sehr "eigenartige" Lücke in der deutschen Rechtssprechung: So durften hetero- und homosexuelle Paare heiraten, doch Menschen mit transsexuellen Neigungen durfte keine Ehelichung vorgenommen werden. Hier herrschte die einschlägige Amtsauffassung, dass das Geschlecht bereits angeglichen sein müsse, bevor die Ehelichung vollzogen werden dürfe.
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe räumte mit dieser Praxis auf: Egal ob männlein, weiblein, gefühlt wie männlein, gefühlt wie männlein, oder umoperiert in welche Richtung auch immer:
Liebe verdient respekt -
Heiraten darf jeder.
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Dienstag, 25. Januar 2011
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