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Montag, 4. April 2011

Es bleibt dabei: Sitzblockaden sind ein legitimes demokratisches Mittel!

Das Bundesverfassungsgericht hat es endlich noch einmal klar gestellt:
Sitzblockaden sind ein legitimes demokratisches Mittel!

In einer Klage vor dem Verfassungsgericht wurde über einen Fall entscheiden, in dem Demonstranten in der Vorinstantz für ihre Sitzblockade nach §240 StGB zu einer Geldstrafe wegen "Nötigung" verurteilt wurden.

"Dass die Aktion die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für bestimmte politische Belange bezweckte, lässt den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht entfallen, sondern macht die gemeinsame Sitzblockade, die somit der öffentlichen Meinungsbildung galt, erst zu einer Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG."

Auch hat ein Gericht zu berücksichtigen, ob eine Sitzblockade angekündigt war und z.B. Ausweichrouten vorhanden sind bzw. sogar angekündigt wurden.

Quelle: BVG

Dienstag, 25. Januar 2011

Karlsruhe: Transsexuelle dürfen auch ohne Geschlechtsumwandlung heiraten

Bisher gab es eine sehr "eigenartige" Lücke in der deutschen Rechtssprechung: So durften hetero- und homosexuelle Paare heiraten, doch Menschen mit transsexuellen Neigungen durfte keine Ehelichung vorgenommen werden. Hier herrschte die einschlägige Amtsauffassung, dass das Geschlecht bereits angeglichen sein müsse, bevor die Ehelichung vollzogen werden dürfe.
Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe räumte mit dieser Praxis auf: Egal ob männlein, weiblein, gefühlt wie männlein, gefühlt wie männlein,  oder umoperiert in welche Richtung auch immer:
Liebe verdient respekt -
Heiraten darf jeder.

Sonntag, 14. Februar 2010

BVG: Abmahnkostendecklung rechtmäßig
Das Ende mit dem Abmahn-Wahnsinn.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte durch die Ablehnung einer Entscheidungnahme die Deckelung von Abmahnkosten: § 97a Abs. 2 des Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleibt bestehen.
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