Freitag, 30. April 2010
Miniaturansichten verletzen kein Copyright
Der BGH entschied heute, dass "Vorschaubilder" in der "Bildsuche" von Google nicht gegen Urheberrechte verstoßen. Der Sinnsatz lautet ungefähr "Wer etwas im Internet ungeschützt veröffentlicht muss davon ausgehen, dass es verwendet wird."
Ob man daraus nun ableiten kann, dass Miniatur-Bilder von "Originalen" grundsätzlich benutzt werden dürfen, wenn diese nicht "speziell gegen maschinelles Auslesen" geschützt werden, bleibt noch mit einem Fragezeichen versehen.
Quellen: FAZ
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