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Montag, 19. April 2010

GEZ gegen Maredo:
Wenn der Jäger zum gejagten wird

Die GEZ wollte von Steakhaus Maredo GEZ-Gebühren  für die Registrierkassen eintreiben -
doch Maredo wehrte sich juristisch dagegen.
Laut IT-Administration kann dort schließlich keiner der Angestellten im Internet surfen und die PCs sind lediglich via Internet verbunden.


Die GEZ beharrt wie üblich darauf, dass nur die Möglichkeit des Empfangs von Radio und/oder Fernsehen durch ein Endgerät bestehen muss, damit es Gebührenpflichtig wird.
Ein PC sei nunmal ein "neumodischer Rundfunkempfänger".

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgt dieser Argumentation erstmals nicht und gab Maredo bereits am 17.03.2010 recht; zugleich wurde an die GEZ die Empfehlung gegeben, den Gebührenbescheid zurück zu nehmen.
Die scheint nun doch Panik zu bekommen: Wegen der über die Landesgrenzen gehende Entscheidung, Maredo hat in allen Bundesländern Filialen, erwünscht man sich 10 Tage Bedenkzeit.

Am 08.04.2010 haben wir von Maredo eine eMail erhalten:
Die GEZ hat gekniffen und den Gebührenbescheid zurück genommen.

Die Tage der GEZ scheinen mehr und mehr GEZählt zu sein.

Quellen:
Der Westen
VG Düsseldorf

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