Donnerstag, 22. Mai 2014
Wenn Klarmobil 2x abbucht: Die "Kontopflegegebühr"
Seit einiger Zeit berichten etliche Anwender im Internet, dass Firma Klarmobil bei Ihnen auf den Konten "herumbucht": Bereits vor Jahren soll Klarmobil seine AGB geändert haben und nun eine "Nicht-Nutzungsgebühr" von den Kunden verlangen; das hätte man doch per Newsletter mitgeteilt und somit eine großzügige Einspruchsfrist eingeräumt.
Man habe einfach nur in den letzten Jahren vergessen, diese abzubuchen; aber seit dem 01.01.2014 würde das aber nun konsequent nachgeholt.
Auch ich selbst staunte nicht schlecht als ich vor Wochen eine Rechnungs-eMail von Klarmobil erhielt: Dort sollte ich nun ebenfalls für die letzten Monate der "Nichtnutzung" bezahlen: für eine Karte, die derweil schon seit Jahren nicht mehr in Nutzung war.
Ganz freizügig und ohne SEPA-Mandat wurde einfach parallel zur Rechnungsstellung von meinem Bankkonto abgebucht.
Ein Griff zum Kundentelefon der Bank: Als ich die Worte "Stornierung einer Buchung" ausgesprochen hatte, fragte mich der Banking-Mitarbeiter ganz unverblümt, ob es um die Abbuchung der Rechnung von Klarmobil gehen würde: Anscheinend war ich da wohl nicht der erste Anrufer.
Ich sendete ein Fax mit Fristsetzung an alle mir bekannten Rufnummern von Klarmobil wo ich diese Geschäftsgebaren anging; zudem doch einmal um die Nennung der AGB bitten würde und wann diese mir zugegangen sein sollten; denn ich besitze eine Kopie aller Posteingänge bis rückwirkend in das Jahr 2002.
Zudem war und bin ich mir ganz sicher, dass die mir vorgelegten AGB keine "Nicht-Nutzungsgebühr" enthielten: So etwas würde ich nicht unterschreiben.
Ausdrücklich entzog ich jegliche Erlaubnis zur Buchung von meinem Bankkonto.
Erst nach Wochen und einem weiteren Einschreiben an den Vorstand antwortete Klarmobil:
Alles ein unglücklicher technischer Fehler - alles ein Versehen - Pardon. Man habe das Konto ausgeglichen und den Vertrag gekündigt; man habe ja kein Interesse mehr an der Fortführung.
Weiterhin bedankte man sich für die Rückgabe der Rufnummer um diese wieder im Pool aufzunehmen und verkaufen zu können, oder man solle 9,95 Euro für den Transfer zum neuen Anbieter bezahlen.
Gestern erhielt ich erneut eine eMail: "Klarmobil: Neue Rechnung".
Erneut wurde ein Euro für eine Nichtnutzung in Rechnung gestellt, die in den nächsten Tagen abgebucht werden soll...
Mein persönlicher Tipp: Senden Sie ein Fax und ein Einwurfeinschreiben an den Kundenservice und widersprechen Sie jeglichen Abbuchungen. Etliche Gerichte haben ohnehin einer "Nicht-Nutzungs-Gebühr" eine Absage erteilt. Zudem dürfte einer ersten Einschätzung nach die Änderung der AGBs via eMail keinen Bestand haben: Der BGH hat bereits 2007 (Urteil vom 11. 10. 2007, Az. BGH III ZR 63/07) darauf hingewiesen, dass essenzielle Vertragsbestandteile nicht per AGB-Änderung zu Lasten des Kunden verändert werden können. Zudem müssten solche Änderungen in Schriftform erfolgen - und eine eMail dürfte dazu wohl nicht gehören.
Bewahren Sie also ihren Faxnachweis und Einschreibennachweis auf - und suchen Sie bei dem nächsten Versuch einer Abbuchung einen Anwalt auf und erstatten Sie Strafanzeige; denn anscheinend handelt es sich hier um keine technischen bedauerlichen Einzelfälle, sondern um den ganz gezielten massenhaften Versuch so viele alte Handynummern wie möglich zurück zu bekommen und neu zu verkaufen; und nicht zahlende Kunden los zu werden.
So nicht, Klarmobil!
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen