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Montag, 4. April 2011

Es bleibt dabei: Sitzblockaden sind ein legitimes demokratisches Mittel!

Das Bundesverfassungsgericht hat es endlich noch einmal klar gestellt:
Sitzblockaden sind ein legitimes demokratisches Mittel!

In einer Klage vor dem Verfassungsgericht wurde über einen Fall entscheiden, in dem Demonstranten in der Vorinstantz für ihre Sitzblockade nach §240 StGB zu einer Geldstrafe wegen "Nötigung" verurteilt wurden.

"Dass die Aktion die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für bestimmte politische Belange bezweckte, lässt den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht entfallen, sondern macht die gemeinsame Sitzblockade, die somit der öffentlichen Meinungsbildung galt, erst zu einer Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG."

Auch hat ein Gericht zu berücksichtigen, ob eine Sitzblockade angekündigt war und z.B. Ausweichrouten vorhanden sind bzw. sogar angekündigt wurden.

Quelle: BVG

1 Kommentar:

rolfbursian hat gesagt…

das urteil war zu erwarten.schließlich macht es in deutschland auch die "hohe politik" vor.vorreiter für geduldete sitzblockaden ist und bleibt ja unser altkanzler helmut kohl,der gerne etwas aussitzt.

alderbappsack

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