Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Stellungnahme vom 09.03.2016 mitgeteilt:
„Unternehmen dürfen den ‚Gefällt-mir Button‘ von Facebook nicht ohne Einwilligung der betroffenen Seitenbesucher und ohne Angabe über Zweck und Funktionsweise des Buttons auf ihren Webseiten integrieren. Unterbleiben dort die erforderlichen Hinweise auf die bereits bei bloßem Seitenaufruf erfolgende Datenübermittlung an Facebook und fehlt es am entsprechenden Einverständnis der Nutzer, sind dies gravierende Verstöße gegen den Datenschutz:
Das Landgericht (LG) Düsseldorf gab heute der Verbraucherzentrale NRW recht, die gegen die bloße Einbindung des Facebook-Like-Buttons beim Webauftritt fashionid.de des gleichnamigen Unternehmens als Teil der Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf (Aktenzeichen: 12 O 151/15) geklagt hatte…“
Hupsa...!
Quelle: Die Datenschützer Rhein-Main
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Donnerstag, 17. März 2016
Freitag, 17. Juni 2011
Auf die Finger gehauen:
Das Land Sachsen wurde wegen "Kino.To" abgemahnt
Seit dem 08. Juni 2011 ist das Videoportal "kino.to" nicht mehr erreichbar: Hier konnte man Streams von aktuellen Kinofilmen anschauen. Seit einer Razzia durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, welche auch den Domain konfeszierte, ist dort nur ein allgemeiner Hinweis zu sehen, dass "wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzung" dort keine Inhalte mehr hinterlegt wird.
So weit, so gut - doch was fehlt? Das Impressum!
Die Anwaltskanzlei Obladen Gaessler hat im Auftrage von Cineastentreff.de das sächsische Staatsministerium des Inneren abgemahnt: Tausende von Homepagebetreiber würden jährlich abgemahnt - da müsse auch das Staatsministerium einmal seinen eigenen bitteren Wein kosten.
Touché ....
So weit, so gut - doch was fehlt? Das Impressum!
Die Anwaltskanzlei Obladen Gaessler hat im Auftrage von Cineastentreff.de das sächsische Staatsministerium des Inneren abgemahnt: Tausende von Homepagebetreiber würden jährlich abgemahnt - da müsse auch das Staatsministerium einmal seinen eigenen bitteren Wein kosten.
Touché ....
Mittwoch, 25. August 2010
Filesharing und Abmahnwahnsinn: bis zu 3000 Ermittlungen pro Strafantrag
Welch irrwitzigen Pfade derweil bei Abmahnungen wegen illegal herunter geladener Musik und Filme eingeschlagen werden, zeigt ein Bericht auf "Gulli": Beim Landgericht Köln gingen allein im ersten Quartal 2010 schon ca. 3000 Strafanträge mit jeweils ca. 1000 anhängigen IP-Adressen ein.
Wer und wie das bearbeiten soll? das ist fraglich.
Quelle: Gulli
Wer und wie das bearbeiten soll? das ist fraglich.
Quelle: Gulli
Sonntag, 18. April 2010
Filesharing: Auch Filehoster werden abgemahnt
Die Münchener Kanzlei Waldorf & Kollegen hat nun auch neben Rapidshare etc. den Anbieter "Netload.In" auf dem Kieker: Waldorf und Kollegen jagen unter im Auftrag der Constantin-Film
illegale Kopierer.
Die Firma "Netload.IN" bot ein Filehoster-Service an ( also Dateien hoch zu laden), um so die hoch geladenen Dateien z.B. auf verschiedenen Musik und Erotikportalen anbieten konnte.
Waldorf & Kollegen wurde dieses bekannt - also erwirkten Sie die herausgabe der IP-Daten des Server-Anbieters Netload.
Sollte Netload nun auch noch die IP-Adresse der Downloader gespeichert haben, könnte es auch für hunderte Downloader unangenehm werden.
Quellen: Lokalrundes Blog
Die Firma "Netload.IN" bot ein Filehoster-Service an ( also Dateien hoch zu laden), um so die hoch geladenen Dateien z.B. auf verschiedenen Musik und Erotikportalen anbieten konnte.
Waldorf & Kollegen wurde dieses bekannt - also erwirkten Sie die herausgabe der IP-Daten des Server-Anbieters Netload.
Sollte Netload nun auch noch die IP-Adresse der Downloader gespeichert haben, könnte es auch für hunderte Downloader unangenehm werden.
Quellen: Lokalrundes Blog
Sonntag, 14. Februar 2010
BVG: Abmahnkostendecklung rechtmäßig
Das Ende mit dem Abmahn-Wahnsinn.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte durch die Ablehnung einer Entscheidungnahme die Deckelung von Abmahnkosten: § 97a Abs. 2 des Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleibt bestehen.
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