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Donnerstag, 27. November 2008

Elektronischer Hausarrest oder auch:
Vorbereitung zur Online-Standortüberwachung

In Baden-Wüttemberg wird ein Gesetzentwurf zur "elektronischen Fussfessel" gefasst.Auf den ersten Satz hört sich die Idee sehr "nett" an: Strafgefangene sollen mit einer "Elektronsichen Fussfessel" wieder in den Alltag integriert werden.
Mit einem "Virtuellen Hausarrest" sollen Sie wieder zu bestimmten Zeiten sich ausserhalb ihrer Wohnung aufhalten dürfen - zum Einkaufen, für Behördengänge, für ein "Leben" in der Gesellschaft.

Menschen mit kleinen Delikten, z.B. Haut auf Grund von Zahlungsunfähigkeit, sollen so ebenfalls vor den "schwedischen Gardienen" bewahrt werden - denn ein Gefangener in einer Zelle kostet laut Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) 85 Euro pro Tag.
Ein Tag mit dem elektronischen Hundehalsband lediglich 20 Euro, die der virtuell Gefangene selbst tragen soll.

In soweit ein löblicher Gedanke.
Doch es gibt auch kritische Stimmen:
Mit der elektronischen Fussfessel im Strafvollzug wird eine Akzeptanz zur "dauerhaften Überwachung" einer Person eingeführt --
und auch eine gesetzliche Grundlage, die es im Nachhinein auch erlauben wird, eine Verdächtige Person (z.B. bei einem Ermittlungsverfahren - oder auch Grundlos) auf Schritt und Tritt zu überwachen.

Zudem verliert "der Knast" damit seine abschreckende Wirkung.

UPDATE: Auch in den U.S.A. setzt man derweil auf die "Vollüberwachung per Fussfessel": Dort werden diese gegen "Personen mit Tendenz zu häuslicher Gewalt" eingesetzt. Nähert sich der ausgemachte Straftäter einem definierten Ort, schlägt das Überwachungssystem Alarm.
Interessant ist die Größe der "Überwachungseinheit": Grade einmal 5x9x5cm groß ist das Gerät. Das Ablegen wird durch ein empfindliches Mikrofon verhindert, was nach dem Pulsschlag des Trägers lauscht.
Quellen:
JM Baden-Wüttemberg

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