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Montag, 24. November 2008

Keine GEZ-Gebühren für einen gewerblich genutzten PC
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzt Grenzen

"Das Gericht gab Klage (gegen zu entrichtende Gebühren) in vollem Umfang statt, da es für die Gebührenerhebung keine tragfähige Rechtsgrundlage gebe." [...]"Wegen ihres belastenden Charakters müssten Bei-trags- und Gebührenbescheide im Gesetz klar definiert und von ihrem Ausmaß her be-grenzt sein. Der zahlende Bürger müsse aus dem Wortlaut erkennen, für was und in welcher Höhe er mit Abgaben belastet werde." - So verlautet es im Pressebericht des Verwaltungsgerichtes zum Urteil Az.: 5 E 243/08.WI

Auch die Reglung für "Neuartige Rundfunkgeräte" bezweifelte das Gericht:
Es stellte klar, dass ein Internet-PC primär ein Gerät zu kommunikativen Anwendungen darstelle. "Ein Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken sei eher fernliegend."

Dieses Urteil wird sicherlich noch weite Kreise ziehen.
Quellen:
VG Wiesbaden

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