"Das Gericht gab Klage (gegen zu entrichtende Gebühren) in vollem Umfang statt, da es für die Gebührenerhebung keine tragfähige Rechtsgrundlage gebe." [...]"Wegen ihres belastenden Charakters müssten Bei-trags- und Gebührenbescheide im Gesetz klar definiert und von ihrem Ausmaß her be-grenzt sein. Der zahlende Bürger müsse aus dem Wortlaut erkennen, für was und in welcher Höhe er mit Abgaben belastet werde." - So verlautet es im Pressebericht des Verwaltungsgerichtes zum Urteil Az.: 5 E 243/08.WI
Auch die Reglung für "Neuartige Rundfunkgeräte" bezweifelte das Gericht:
Es stellte klar, dass ein Internet-PC primär ein Gerät zu kommunikativen Anwendungen darstelle. "Ein Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken sei eher fernliegend."
Dieses Urteil wird sicherlich noch weite Kreise ziehen.
Quellen:
VG Wiesbaden
Montag, 24. November 2008
Keine GEZ-Gebühren für einen gewerblich genutzten PC
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzt Grenzen
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