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Muuuh! Ich bin nicht verrückt... ...ich habe Rinderwahn. |
"In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen,
wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer
"Kuh-Charity-Party" verwendet wird. Die Veröffentlichung auf der
Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
der Kuh-Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst
gezogen werden kann."
Amtsgericht Köln, Urteil v. 22.06.2010 - Az.:
111 C 33/10
Quelle:
LawBlog
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