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Samstag, 14. August 2010

Kuh-Casting mit Folgen

Muuuh! Ich bin nicht verrückt...
...ich habe Rinderwahn.
"In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen, wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer "Kuh-Charity-Party" verwendet wird. Die Veröffentlichung auf der Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kuh-Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst gezogen werden kann."
Amtsgericht Köln, Urteil v. 22.06.2010 - Az.: 111 C 33/10

Quelle: LawBlog

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