Die Bundesnetzagentur entzieht die Zulassung für alte Hausfunktelefone  mit CT 1+  und CT 2-Technik. Wer solche Geräte noch betreibt, dem drohen  schnell Strafen um einige 1000 Euro...Fragen Sie den  Hersteller, ob das Gerät noch betrieben werden darf, wenn sie folgende  Anhaltspunkte bejahen müssen:
a) Es wurde im Ausland hergestellt  bzw. aus dem Ausland geliefert.
b) Das Gerät ist älter als 4 Jahre
c)  Es wir der Name Sinus 1, Sinus 2, Sinus 3, Sinus 4, Sinus 5 verwendet
d)  Es wird der Name Posthorn verwendet.
e) Sie finden eine  "Zulassungsnummer" die mit "Z" beginnt.
f) Sie finden eine  Zulassungsnummer, die mit "U oder "V" endet.
g) Sie finden auf dem  Gerät folgende Nummern: A200025X, A200027X, A200465W, A200025X. 
Sie  können beruhigt sein, wenn Sie irgendwo auf dem Gerät die  Buchstabenfolge "DECT" finden.
Sollte ein Funkmesswagen Sie  aufspüren, weil ihr Gerät andere Geräte nun beeinflusst, kann es sehr  teuer werden:
So kostet ein Einsatz eines Messwagens (der mit den  vielen Antennen drauf) oft gleich mehrere 1000 Euro...
Quellen:
Bundesnetzagentur
Dienstag, 13. Mai 2008
Wie alt ist ihr Haustelefon - älter als 4 Jahre?
Dann kann es teuer werden...!
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