Die Bundesnetzagentur entzieht die Zulassung für alte Hausfunktelefone mit CT 1+ und CT 2-Technik. Wer solche Geräte noch betreibt, dem drohen schnell Strafen um einige 1000 Euro...Fragen Sie den Hersteller, ob das Gerät noch betrieben werden darf, wenn sie folgende Anhaltspunkte bejahen müssen:
a) Es wurde im Ausland hergestellt bzw. aus dem Ausland geliefert.
b) Das Gerät ist älter als 4 Jahre
c) Es wir der Name Sinus 1, Sinus 2, Sinus 3, Sinus 4, Sinus 5 verwendet
d) Es wird der Name Posthorn verwendet.
e) Sie finden eine "Zulassungsnummer" die mit "Z" beginnt.
f) Sie finden eine Zulassungsnummer, die mit "U oder "V" endet.
g) Sie finden auf dem Gerät folgende Nummern: A200025X, A200027X, A200465W, A200025X.
Sie können beruhigt sein, wenn Sie irgendwo auf dem Gerät die Buchstabenfolge "DECT" finden.
Sollte ein Funkmesswagen Sie aufspüren, weil ihr Gerät andere Geräte nun beeinflusst, kann es sehr teuer werden:
So kostet ein Einsatz eines Messwagens (der mit den vielen Antennen drauf) oft gleich mehrere 1000 Euro...
Quellen:
Bundesnetzagentur
Dienstag, 13. Mai 2008
Wie alt ist ihr Haustelefon - älter als 4 Jahre?
Dann kann es teuer werden...!
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