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Freitag, 30. Mai 2008

Rote Karte für irreführende Gewinnspiele:
Der Bundesgerichtshof zeigt die rote Karte.

Irreführende Gewinnspielmitteilungen und Geschenkversprechen sind ausdrücklich verboten und ziehen bis zu zwei Jahren Gefängnis nach sich.Wer kennt das nicht? "Sie haben jetzt 100.000 Euro gewonnen - ganz bestimmt. Rufen Sie für ihre Gewinnchance die Rufnummer 0900-xxxxxx an." ---
Dieses Problem wird nun eingedämmt: Der Bundesgerichthof hat entschieden, das solch irreführende Werbung eindeutig (wie auch im UWG beschrieben) zu bestrafen ist. Auch die versprochenen Gewinne können eingefordert werden.

30. Mai 2008 � BGH 1 StR 166/07
Quellen:
BGH

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