Irreführende Gewinnspielmitteilungen und Geschenkversprechen sind ausdrücklich verboten und ziehen bis zu zwei Jahren Gefängnis nach sich.Wer kennt das nicht? "Sie haben jetzt 100.000 Euro gewonnen - ganz bestimmt. Rufen Sie für ihre Gewinnchance die Rufnummer 0900-xxxxxx an." ---
Dieses Problem wird nun eingedämmt: Der Bundesgerichthof hat entschieden, das solch irreführende Werbung eindeutig (wie auch im UWG beschrieben) zu bestrafen ist. Auch die versprochenen Gewinne können eingefordert werden.
30. Mai 2008 � BGH 1 StR 166/07
Quellen:
BGH
Freitag, 30. Mai 2008
Rote Karte für irreführende Gewinnspiele:
Der Bundesgerichtshof zeigt die rote Karte.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen