|
Zu viel GEZahlt? |
Über die Frage, ob ein minderverdienender mit Zuschüssen des Arbeitsamtes die GEZ-Gebühren bezahlen muss, wenn er unterm Strich damit weniger als Hartz IV verdient, darüber urteilte das Bundesverfassungsgericht und erteilte der GEZ eine strickte Abfuhr. Auch das Argument der GEZ, dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei, ließ man nicht gelten.
Lautet also bei Ihnen die Formel "Einkommen - GEZ < Hartz IV", so haben sie sehr gute Chancen vor einem Gericht.
Urteil:
Pressemitteilung Nr. 84/2011 vom 22. Dezember 2011
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen