Sixt will nun eine Verfassungsklage gegen die GEZ-Gebühr einreichen: Diese wendet sich besonders gegen die geplante Erhöhung der Abgabe für Radios in gewerblich genutzten Fahrzeugen.
Am 2013 sollen für jeden Haushalt und für jede Betriebsstätte gebühren erhoben werden -
unabhängig ob ein Radio oder ein Fernsehen betrieben werden.
Schon heute ist fraglich, ob die öffentlich rechtlichen Sender ihrer Aufgabe der "Grundinformation" überhaupt noch korrekt nachkommen:
Das Bildungsangebot ist noch immer mager und "Fussball" sowie "Schlagerhits" sind sicherlich nicht Informationen, mit denen eine Allgemeinheit im Sinne der demokratischen Grundordnung versorgt sein muss.
Bildende Sender wie Arte beziehen unter Geldmangel ihre Berichte von Ihren Partnersendern sowie idealistischen Reportern, die ihr Material verschenken.
Bildungsangebote wie Schulfernsehen (z.B. der Telekolleg) sind bis heute nicht im Internet hertunter zu laden.
Anstatt dessen fangen derweil immer mehr private Personen als auch Sender an, ihr Informationsangebot kostenlos ins Internet zu stellen.
Quelle: RP-Online
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Mittwoch, 1. September 2010
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