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Montag, 22. Februar 2010

R.I.P.: Gravenreuth ist tot
Der nicht unbedingt rühmlich bekannte Anwalt beging Selbstmord

Viele Freunde hatte er nicht -
Der als "Quälgeist", "Rechtsbeuger", "Raubkopier"- und "Abmahnanwalt" verrufene 61 jährige Jurist verstarb an seinem im Internet angekündigten Suizid in der Nacht von Sonntag auf Montag.
Troz allem wird der einfallsreiche Jurist mit seiner ganz eigenen Interpretation von Recht und Ordnung fehlen;
vielleicht auch genau deswegen.

"Hallo - ich bin Tanja Nolte-Berndel, 15 Jahre alt - magst du mit mir Spiele tauschen oder kopieren?" -
Solche und ähnliche Postkarten verschickte Gravenreuth in den 80ern an Teenies und mahnte sie anschließend, teilweise im Nahmen der Hersteller,  gewinnbringend ab.
Das war nur einer seiner umstrittenen Methoden.

Vor Gericht galt Gravenreuth als "sehr einfallsreich" und arbeitete mit allen Klimmzügen: Konnte er seinen Gegenüber nicht z.B. für den Softwarediebstahl und Lizensbruch anzeigen, fand er sicherlich etwas anderes  -
und sei es angebliches Anstiften zu strafbaren Handlungen; dabei waren oft seine eigenen Methoden selbst unter Juristen umstritten.

Auch stritt er immer wieder in Online-Foren gegen andere Diskussionsteilnehmer; oft sogar vor Gericht.
Einige Webseiten wie z.B. der Heise-Verlag erteilten ihm darauf hin "virtuelles Hausverbot".

Im Jahr 2000 wurde Gravenreuth vom OLG München wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.
2007 bemächtigte er sich der Domain "TAZ.de" und wollte diese auf eBay versteigern, weil er angeblich offene Forderungen gegen den Verlag hatte ---
die darauf hin eine Hausdurchsuchung von Gravenreuths Kanzlei erwirkten: Hatten Sie ihm schließlich per Fax mehrmals darauf hingewiesen, dass der Betrag strittig sei.
Gravenreuth versuchte sich darauf hin vor Gericht mit "Unordnung in den Anwaltsräumen" heraus reden... er habe das Fax einfach übersehen....

Schon hier sprachen schon einige Juristen erneut davon, dass "die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt" werden müsse.

Zuletzt wurde Gravenreuth im September 2008 zu 14 Monaten Haftstrafe verdonnert - teilweise mit Aufnahme seiner fällig gewordenen Bewährungsstrafen. Er konnte zunächst einen Zeitaufschub für die "Abwicklung seiner Kanzlei" erwirken, um so den Zeitpunkt seines Strafvollzuges herauszögern.
Bereits mitte Januar hätte er mit 61 Jahren seine Strafe antreten müssen; doch liess er diesen Termin verstreichen, so dass ihm nun die zwangsweise Anordnung der Haftstrafe angestanden hätte.

Am Montag Morgen um 01:15 Uhr schickte Günter Freiherr von Gravenreuth eine Abschiedsmail an all seine Kontakte. In seinem "letzten Gruß in die Runde" verkündete er, dass er sich nun mit einer scharfen Waffe selbst richten werde.
Er nannte in seiner eMail finanzielle und private Probleme sowie die Sorge um seine Gesundheit und die bald anzutretende Haftstrafe als eine Vielzahl von Schicksalsschlägen als Grund für seinen Freitod.


Eine Frage bleibt er allerdings schuldig:
Ob er sich vor dem jüngsten Gericht selbst vertreten wird...

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