BITFOX® | LÖSUNGEN | SERVICE | LOGIN | BLOG | KONTAKT

Donnerstag, 2. April 2009

Todschläger "Kinderpornographie":
Wenn Kinder für Zensur vorgeschoben werden

Die Website "WikiLeaks" ist vielen nicht unbekannt: Hier werden "Geheimnisse" von Insidern Preis gegeben. Zuletzt ging es um die Sperrliste der umstrittenen "Porno-Sperre": Ein Engangierter Autor veröffentlichte eine Liste, welche Websites nun darunter fallen würden -- und die Website wurde darauf hin selbst gesperrt.Bedenklich.
Denn eine Prüfung, ob die Liste tatsächlich nur illegale Angebote umfasst, ist nicht möglich: Da sie Links auf Kinderpornografie enthält, soll sie geheim bleiben. Weder Privatpersonen noch Verbraucherschützer oder Journalisten dürfen nach gesperrten Seiten suchen oder die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen. Niemand kann also etwa kontrollieren, ob einmal gesperrte Seiten nach Entfernung von beanstandeten Inhalten wieder freigeschaltet werden. Bei Analysen von Sperrlisten anderer Länder (die wie die australische Liste im Internet aufgetaucht waren), hatte sich gezeigt, dass dort viele Adressen verzeichnet waren, die sich bei näherer Betrachtung nach dem jeweils geltenden Strafrecht nicht als Kinderpornografie-Links klassifizieren ließen.


Quellen:
Heise

Keine Kommentare:

Aktuelles