In Emmendingen verbietet das Land Baden-Württemberg der Waldorfschule, Menschen mit Behinderungen im normalen Schulunterricht zu integrieren. Das Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt nun über eine Klage der Schule gegen das Land.Die Integration von Behinderten in die normale Schulform sei nicht an zu erkennen, weil ein privater Träger wie die "Waldorfschulen" nicht etwas als Schulform anbieten und etablieren können dürfe, was der öffentliche Träger nicht könne.
"Daran besteht kein besonderes öffentliches interesse", so Carmen Bock für das Land Baden-Württemberg.
Quellen:
Die TAZ
Freitag, 10. April 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen