Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten?"Der neue Leitfaden klärt über diese Fragen auf und hilft Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei."
Quellen:
BMJ
BMJ Website
Donnerstag, 23. Oktober 2008
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