"Selbst verschuldete Krankheiten" wie "Piercings, Tattoos, Schönheitsoperationen" sind vom Arzt unverzüglich der Krankenkasse zu melden.Ab dem heutigen Tage tritt die neue Pflegereform in Kraft.
Dabei ist der Arzt verpflichtet, vom Patienten "selbst verschuldete Krankheiten" der Krankenkasse melden: Zu diesen gehören Piercings, Schönheitsoperationen, Tätovierungen.
Man höhlt also die Schweigepflicht aus und versucht parallel Entschuldigungen zu finden, um eine vielleicht notwendige Behandlung zu verwehren.
Wenn z.B. demnächst jemand Hautkrebs leidet, wird man das z.B. auf die Tattoos oder auf das Piercings schieben:
Die Behandlung soll der Patient halt selber zahlen; wenn er sich das leisten kann.
Wahrscheinlich kommt demnächst bei einem Bodymassindex über 25 kein Notarzt mehr nach Hause, wenn man einen Schlaganfall hat.
Wer fettleibig ist, riskiert schließlich vorsätzlich gesundheitliche Komplikationen.
Raucher, Alkoholiker und Drogenabhängige werden vorerst nicht der Krankenkasse gemeldet.
Quellen:
§294a SGB V (Juris.DE)
§52 SGB V (Juris.DE)
Mittwoch, 2. Juli 2008
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