Das Scannen von Kennzeichen verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Danke, Karlsruhe!Geklagt hatten drei Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein - denn dort war im Polizeigesetz das Kennzeichenscannen integriert worden.
Der ADAC prüfte darauf hin die Polizeigesetze andere Länder:
Neben den verabschiedeten Passagen zum Kennzeichenscannen in Hessen und Schleswig-Holstein war/ist in Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ein ähnlicher Passus in Nutzung. In Baden-Württemberg soll(te) der Passus in den nächsten Wochen verabschiedet werden...
Quellen:
Bundesverfassungsericht
Dienstag, 11. März 2008
Verfassungsgericht: Autokennzeichen-Scannen ist Verfassungswiedrig!
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