Der Verbraucherschutz und viele Mahnanwälte, auch gern "Mahngeier" genannt, haben wieder Verkäufer bei eBay auf den Kieker.
Der Verbraucherschutz prüfte 80 Anbieter und fand viele Lücken: Es hagelte 7 Klagen und 71 Abmahnungen.Sicherlich sind die Rechte der Käufer zu prüfen und zu schützen -
Aber ob eine Abmahnung, meist bei einem Startwert von 700 Euro, der richtige Weg ist, einen Shopinhaber auf Fehler aufmerksam zu machen, mag stark zu bezweifeln sein.
Die meisten Shops von kleinen Gewerbetreibenden, die meist jeden Cent herum drehen müssen und schon allein daher nicht das Geld haben, Ihren OnlineShop juristisch überprüfen zu lassen, dürften damit mit Ihrer Existenz - und ihren günstigen Preisen - am Aus stehen.
Anstatt mit Abmahnungen Geld zu verdienen und mit den "Erfolgen" Augenwischerei zu betreiben, ware es vielleicht für den Verbraucherschutz Zeit, endlich am Strang zur Reformierung der Abmahnungsformalia zu ziehen.
Oder wie wäre es damit, Formblätter zur Batterieverordnung, Altgeräteverordnung, Fernabsatzklausel, Reihenfolge von Shop-Formularen, Hinweise zum Heilmittelwerbegesetz etc. pp. heraus zu geben...?
Quellen:
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Sonntag, 16. Dezember 2007
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