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Sonntag, 22. Juli 2012

Die Tafel: Bei Spende droht der Fiskus.

Ein sehr eigenartiger Vorgang verläuft sich grade in Sachsen:
Ein Bäcker soll Steuern bezahlen, weil er seine Brote die er nicht mehr verkaufen konnte, "Der Tafel" - also finanziell minderbemittelten Menschen geschenkt hat; denn:
"Sachspenden an gemeinnützige Organisationen unterliegen der Umsatzsteuer - Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes."

Die Nachforderung beträgt 5000 Euro.

Pfui!
Da hofft man sicherlich zurecht, dass dem einen oder anderen Finanzbeamten dieser menschenverachtenden Farse der Bissen beim morgendlichen Brötchen im Mund stecken bleibt!

Derzeit leben schätzungsweise eine Million Menschen in Deutschland von den kostenlosen Spenden-Zusatzleistungen der Tafeln, daher sie es sonst mit ihrer Sozialhilfe nicht schaffen würden.


Quelle: Der Spiegel

Montag, 20. Juni 2011

Finanzgericht Köln:
Ein Arbeitszimmer darf auch Wohnzimmer sein!

Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat bereits am 19. Mai 2011 unter dem Aktenzeichen 10 K 4126/09 entschieden, dass ein Arbeitszimmer auch ein Wohnzimmer sein kann: "Nur weil der Raum in erheblichem Maße auch für rein private Zwecke genutzt wird, bedeutet das nicht, dass er gar nicht mehr als Arbeitszimmer anerkannt werden darf."
Somit kann das Finanzamt ggf. die Betriebskosten für diesen Raum einschränken - komplett ausschließen darf es diese aber eindeutig nicht mehr.
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