Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hat bereits am 19. Mai 2011 unter dem Aktenzeichen 10 K 4126/09 entschieden, dass ein Arbeitszimmer auch ein Wohnzimmer sein kann: "Nur weil der Raum in erheblichem Maße auch für rein private Zwecke genutzt wird, bedeutet das nicht, dass er gar nicht mehr als Arbeitszimmer anerkannt werden darf."
Somit kann das Finanzamt ggf. die Betriebskosten für diesen Raum einschränken - komplett ausschließen darf es diese aber eindeutig nicht mehr.
Montag, 20. Juni 2011
Finanzgericht Köln:
Ein Arbeitszimmer darf auch Wohnzimmer sein!
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