Wer online seinen Flug bucht und per Kreditkarte bezahlt darf nicht dazu gezwungen werden, dafür zusätzlich zu bezahlen -
So hat es das Berliner Kammergericht durch eine Klage der Verbraucherzentralen gegen RyanAir klar gemacht.Unter dem Aktenzeichen 23 U 243/08 hat man somit klarheit geschaffen: Eine zusätzliche Gebühr von 4 Euro pro Passagier bei einer Master/Visacard und 1,50 Euro für eine EC-Card ist somit rechtswiedrig.
Die EU hatte sogar schon im November des letzten Jahres bereits die Richtlinie EG 1008/2008 erlassen, nach der solche Gebühren nicht erhoben werden dürfen.
Quellen:
EU-Richtlinie 1008/2008
Dienstag, 16. Juni 2009
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