Ein gewerblich genutzter internetfähiger Computer unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht wenn er in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers betrieben wird und dieser für die dort vorgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren entrichtet.
Quellen:
JurPC
Sonntag, 17. August 2008
Eine extra GEZ-Gebühr für PCs im HomeOffice gibt's nicht!
Das Verwaltungsgericht Braunschweig weist die Rundfunkanstalten in die Grenzen
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