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Sonntag, 17. August 2008

Eine extra GEZ-Gebühr für PCs im HomeOffice gibt's nicht!
Das Verwaltungsgericht Braunschweig weist die Rundfunkanstalten in die Grenzen

Ein gewerblich genutzter internetfähiger Computer unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht wenn er in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers betrieben wird und dieser für die dort vorgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren entrichtet.
Quellen:
JurPC

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