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Montag, 25. Februar 2008

Verboten: Wenn Mama übers Handy ortet, wo der Papa ist..

"Lade dir nun die 'Handyortung' auf dein Handy und du weisst immer, wo sich dein Freund/deine Freundin aufhält."
Wer kennt Sie nicht, die Werbung für die "Handyortung" von Jamba, mit der man auch als "Normalbürger" jederzeit den Standort eines Handys anpeilen kann?
z.B. als besorgte Ehefrau die mal wissen möchte, ob der Mann wirklich die Überstunden im Büro abarbeitet?

Alles Schwindel! Denn diese Software ortet nichts und niemanden: Es handelt sich lediglich um eine "hübsche" Animation, die aus dem Weltraum auf ein Liebespaar zoomt.

Zudem ist das heimliche Orten eines Mobilfunkgerätes verboten. Nach deutschem Recht ist die Einwilligung des Nutzers notwendige Voraussetzung für die Übermittlung und Nutzung von Standortdaten.

Auch wenn Anbieter wie Ehebruch24.de, Trackyourkid.de, Locate24.DE, Ort24.de diesen Dienst seit Ewigkeiten anbieten - hier bewegt man sich in einer eher schwarzen als grauen Zone.

Viele Handyverträge, z.B. Toggo-Handy (das Kinder-Handy von O2), beinhalten eine Ortungsfunktion für die besorgte Mama.
Doch hier wurden aber schon vor einem halben Jahr Klagen eingereicht, auf deren Entscheidung noch gewartet wird; denn hier stehen das Persönlichkeitsrecht des Kindes und die elterliche Sorge gegenüber.
Die Frage ist, welches Recht und welche damit verbundene Pflicht nun höher wiegen.
Quellen:
Heute.DE / ZDF
Heute.DE / ZDF

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