Ohne Schutz, kein Anspruch auf Schadensersatz von der Bank.Folgende drei Dinge sind nach einem Urteil des Landgerichts Köln zum Betrieb von Online-Banking-Geschäften zwingend notwendig:
Ein aktuelles Virenschutzprogramm, um Schadprogramme zu erkennen, und zweitens eine Firewall, um zu verhindern, dass Schadprogramme vom PC des Anwenders aus "nach Hause telefonieren", also Passworte, PIN und TAN übers Internet an die Betrüger weiterleiten; Drittens schließlich muss der Anwender dafür sorgen, dass sein Betriebssystem und die benutzte Software ständig aktuell sind. Updates, die die Hersteller zur Behebung von Sicherheitslücken regelmäßig anbieten, müssen immer installiert werden. [...]
Quellen:
heute.de
Sonntag, 10. Februar 2008
Landgericht Köln: Kontoinhaber müssen sich aktiv vor Phishing schützen
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