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Montag, 25. April 2011

EU-Gesetzgebung: Hü oder Hott?
Heilpflanzen, Stevia und Nahrungsmittelzustäze

Unbemerkt passiert grade noch ein kleiner Strich zum Thema "lobby-freie Heilpflanzen" vor dem EU-Gerichtshof und in Bayern.
Bereits am 14.04.2011 hat die dritte Kammer des EU-Gerichtshofes in der Rechtssache C-327/09 ein Urteil gesprochen, nach dem Stevia-Blätter in Tees als Süßstoff zugelassen werden können.
Um dieses Urteil hatte das bayrische Verwaltungsgericht gebeten um selbst zu entscheiden, ob Lebensmitteln mit Verbeitung vor der Novel-Food-Reglung in Deutschland zugelassen werden dürfen.

Stevia ist ein pflanzliches Extrakt welches 300x süßer als Zucker ist - und das ganz ohne Kalorien. Die Pflanze ist einfach auf dem heimischen Balkon anzubauen und somit frei von Pflanzenschutzmitteln oder anderer Chemie.
Das schmeckt der Süßmittel- und Pharmaindustrie natürlich garnicht.

Der EU-Gerichtshof bekräftigte, dass ein Mitgliedsstaat selbst entscheiden kann.
Das nun ausgerechnet 15 Tage nach dem EU-Urteil aber eben alle Heilpflanzen in der EU wieder verboten werden sollen, ist mehr als "merk-würdig".
Hat hier nun der EU-Gerichtshof in letztem Moment "Rebellion" geübt, oder handelt es sich lediglich um ein Good-Will-Urteil, um die Massen noch einmal bis zum Monatsende zu beruhigen?

Ein böser Mensch würde hier von Hinhaltetaktik durch die Süßstofflobby sprechen sollte, denn der Widerspruch zwischen Heilpflanzenverordnung und Zulassung von Lebensmitteln ausserhalb der Novel-Food-Reglung scheint vorprogrammiert.

Der Einfluss der Lobby von Pharma und Gentechnik und vor allem der lange Arm bis in die Gesetzgebung der EU ist nicht unbekannt. Die meisten aktuellen Kunstsüßstoffe werden durch genmanipulierte Bakterien hergestrellt. Ebenso viele der Diabetis-Medikamente.
Und wer hat darauf die Patente....?
Und welche Pharma-Firma kaufte sich 1999 bei der Gentechfirma ein?
Da wird einem vielleicht klar, dass hier insgeheim um Milliardenumsätze gepokert wird.

Stevia ist derweil in den USA, Japan, Australien und Brasilien zugelassen.
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