"Hurra, Hurra - die neue elektronische Gesundheitskarte ist da -
Die Zukunft in Ihrer Hand - Ihre neue TK-Gesundheitskarte kommt.
Schicken Sie uns ihr biometrisches Passphoto; Sie sind ja auch gesetzlich dazu verpflichtet!"
So und ähnlich frohlockt es ein Flyer, den die TKK - und auch andere Krankenkassen - aktuell ihren Versicherten zuschicken: Durch sehr eigenartigen Formulierungen wird dem Versicherten suggeriert, er müsse nun ein biometrisches Photo zusenden um die neue Gesundheitskarte zu bekommen und die alte Karte würde nun ungültig.
Dem ist nicht so!
Der Gesetzgeber hat die Kassen dazu verpflichtet, 10 % seiner Versicherten bis Ende 2012 anzuschreiben und zur Nutzung der neuen Karte zu treiben.
Wenn Sie keine Lust darauf haben "Testkanninchen" zu werden und dass ihre Patientendaten und Krankenakte zentral in einer Datei gespeichert werden und sie mehr oder weniger mal wieder beim Arztbesuch den Strichcode in den Nacken gebrannt bekommen: Rufen Sie doch bei der Krankenkasse an und verweigern Sie das Photo für die neue Gesundheitskarte!
Zumindest die Techniker Krankenkasse ist SEHR einsichtig und vermerkt im Datensatz den Wunsch, die alte Karte auch weiterhin zu behalten.
Sollte ihre Krankenkasse nicht so kooperativ sein, so nutzen Sie einfach einen
Musterbrief (hier herunter laden).
Konsequenzen müssen Sie zudem keine befürchten, daher man Sie nicht zu einem Photo für die eGK zwingen kann. Legen Sie ihrem Arzt wie bisher einfach die Bescheinigung über die Versicherung vor -
entweder durch die alte noch gültige Karte, oder durch eine Mitgliedschafts-Bescheinigung der Krankenkasse:
Die können Sie dort jederzeit kostenlos anfordern.
Abschließender Hinweis:
Die privaten Krankenkassen boykottieren vollends das neue System der elektronischen Gesundheitskarte...
Etliche Ärzte ebenfalls: Die besitzen nicht mal ein Kartenlesegerät für das neue System.
Der Deutsche Ärztetag hat sich ebenfalls gegen das neue System ausgesprochen:
Zu teuer, zu unpersönlich, sicherheitstechnisch zu löcherig.
Weiterführende Links:
Stoppt-die-eCard ,
KK Direkt ,
Bundesministerium für Gesundheit