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Samstag, 28. Juli 2012

Wenn der Gerichtsvollzieher das Geld beim Amt eintreibt

Kaum zu glauben: Ein Hartz-IV-Empfänger musste den Gerichtsvollzieher in die Arbeitsagentur schicken, um sein Geld zu erhalten.

Der Sachverhalt ist schnell erläutert:
Hartz-IV-ler soll bei einer stadteigenen Tochterfirma einen 1-Euro-Job antreten, erscheint dort pflichtgemäß - allerdings nun ohne einen extra Lebenslauf und sonstiges Material.
Folge: Man sperrt Ihm das Arbeitslosengeld für mehrere Monate.
Der Mann wehrt sich vor Gericht und erhält Recht. Die Agentur wird verurteilt das Geld umgehend zurück zu zahlen. Damit könnte alles erledigt sein.

Doch dem ist nicht so: Das Amt weigert sich und zahlt nicht. Darauf hin wird ein Rechtsanwalt und Gerichtsvollzieher engangiert. Dieser ruft das Amt an und bittet telefonisch um die Auszahlung; dieses will aber weiterhin nicht zahlen.

Vorläufiger Schlussakt: Der Gerichtsvollzieher führt darauf hin eine Pfändung der Bar-Kasse bei der Arbeitsagentur Leipzig durch, daher nach einem Monat der Anspruch auf das Geld für den Hartz-IV-Empfänger verwirkt gewesen wäre.

Wie peinlich.

Quelle: Hessisch Niedersächsische Allgemeine

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