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Freitag, 7. Januar 2011

Die CDU möchte Gerichtsgebühren für Hartz-IV-Empfänger -
Um die Gerichte zu entlasten.

Eine Abschreckungsgebühr von 75 Euro möchte Danny Eichelbaum, Rechtsexperte der brandenburger CDU einführen, um Klagen von Hartz-IV bzw. ALG-II-Empfängern abzudämpfen.
"Es gibt zu viele offensichtlich unbegründete Klagen."
Gibt es die wirklich?
Von 8.382 Klagen vor den Sozialgerichten in Brandenburg wurden 51,5% mit einem Erfolg oder Teilerfolg für die Kläger beendet.



Quelle: Berliner Umschau

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