Das Bundesverfassungsgericht lehnte heute die Klage BvR 3479/08 gegen die so genannte "Privatkopie" aus formalen Gründen ab.somit dürfen auch weiterhin Kopien von Musik-Datenträgern an Freunde weiter gegeben werden; egal ob Venyl, Magnesium mit Chrom oder digital.
Dabei darf auch die "analoge Lücke", der Direktmitschnitt, ausgenutzt werden -
so wie man auch früher per Kasettenrecorder am Radio seine Lieder mit geschnitten hat.
Quellen:
N-TV
Donnerstag, 29. Oktober 2009
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