Nach den Gerichten in Koblenz, Münster, Wiesbaden, Berlin und München schiebt auch Stuttgart den Riegel vor: Keine Gebühren für beruflich genutzte PCs!"Ein Rechner ist nicht per se ein Rundfunkempfänger, sondern ein multifunktionales Gerät, das jedenfalls im nicht privaten Bereich nach allgemeiner Lebenserfahrung anderen Zwecken diene als dem Rundfunkempfang. Deshalb träfe die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächliche Nutzung eines Internet-fähigen PC zum Rundfunkempfang die Sendeanstalt."
So das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Bisher haben allerdings die LVerG immer wieder diese Entscheidungen revidiert.
Es bleibt abzuwarten, wann das BVerG Gericht endlich eingreift und diesem Tohuwabohu ein Ende setzt...
Quellen:
Heise
Mittwoch, 6. Mai 2009
Weiterhin Rundfunkgebühren für PCs?
Verwaltungsgerichte sprechen Recht.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen