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Donnerstag, 10. Januar 2008

Musikpiraterie: Anschlussinhaber haftet nicht unbedingt

Wer seinen DSL-Anschluss mehreren Nutzern zur Verfügung stellt, haftet dadurch nicht gleich für alles, was über diesen Anschluss geschieht.
So enschied erneut ein Gericht in Deutschland.So hatte ein Radiosender gegen die Abmahnung durch die Musikindustrie geklagt.[1]
Ein Mitarbeiter des Senders hatte monate lang Musik über das Programm "LimeWire" mit 1000den von Usern geshared.
Der Radiosender wurde darauf hin abgemahnt - der zum Gegenschlag ausholte.

Auch die übertriebenen Schadensersatzvorderungen wurden vom Gericht zurück gewiesen.


Ähnlich verhielt es sich bei einem Fall bei Frankfurt [2]:
Dort hatte der Sohn über den Anschluss seiner Eltern die Musikindustrie auf den Plan gerufen: Die OLG-Richter Rückten hier die Beweislasst zurecht.
Es lasse sich nicht beweisen, dass der Anschlussinhaber auch der "Störer" sei.
Quellen:
Heise
Heise

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