Wer seinen DSL-Anschluss mehreren Nutzern zur Verfügung stellt, haftet  dadurch nicht gleich für alles, was über diesen Anschluss geschieht.
So  enschied erneut ein Gericht in Deutschland.So hatte ein  Radiosender gegen die Abmahnung durch die Musikindustrie geklagt.[1]
Ein  Mitarbeiter des Senders hatte monate lang Musik über das Programm  "LimeWire" mit 1000den von Usern geshared.
Der Radiosender wurde  darauf hin abgemahnt - der zum Gegenschlag ausholte.
Auch die  übertriebenen Schadensersatzvorderungen wurden vom Gericht zurück  gewiesen.
Ähnlich verhielt es sich bei einem Fall bei  Frankfurt [2]:
Dort hatte der Sohn über den Anschluss seiner Eltern  die Musikindustrie auf den Plan gerufen: Die OLG-Richter Rückten hier  die Beweislasst zurecht.
Es lasse sich nicht beweisen, dass der  Anschlussinhaber auch der "Störer" sei.
Quellen:
Heise
Heise
Donnerstag, 10. Januar 2008
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