Wer kennt das nicht? Man sucht einen günstigen Preis im Internet und wenn man auf die Webseite des vermeintlichen Händlers geht, ist der Preis garnicht mehr so günstig:
Das ist verboten - so entschied es der Bundesgerichtshof.
Wer als Verkäufer in einer Preissuchmaschine mit günstigen Preisen wirbt, muss diese auch dem Käufer anbieten können.
Das ist verboten - so entschied es der Bundesgerichtshof.
Wer als Verkäufer in einer Preissuchmaschine mit günstigen Preisen wirbt, muss diese auch dem Käufer anbieten können.