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Samstag, 5. Februar 2011

Wer eine Online-Steuererklärung macht, darf auch schon eimal etwas vergessen

Wer beim Ausfüllen seiner Steuererklärung mit der ELSTER-Software einen Fehler baut, kann auf die Korrektur seines Steuerbescheides hoffen. So ist so ein Versehen ist nach einem Gerichtsurteil kein "grobes Verschulden", daher die Software etliche Macken habe.

Quelle: Heise

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