Zurecht wehrt sich Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Sperrung einer Sexseite. Denn wer käme vergleichsweise auf die Idee seinen Vermieter zu verklagen, weil der Nachbar mit lauter Musik nervt?
Quellen:
Heise
Mittwoch, 21. November 2007
Arcor ist gegen Websitesperrungen
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