Dienstag, 2. Oktober 2007
3 - 2 - 1 ... nicht wirklich meins...
Wer bei eBay unwissentlich und unvorsätzlich geklaute Ware einkauft, macht sich nicht strafbar - so belegt es nun ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe. (Az: 18 AK 136/07 28.09.2007)
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